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  • Tanja Heinz zweifache Deutsche Mastersmeisterin!!!
    Ulrich Ringleb 11.09.2021 14:13
    Großartiger Erfolg! Glückwunsch allen Beteiligten ... :lol:

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Wichtige Hinweise !

Liebe Eltern, liebe Schwimmer,

jede Schwimmerin und jeder Schwimmer benötigt für die Teilnahme am Trainingsbetrieb und an Wettkämpfen ein ärztliches Attest, das die Sportfähigkeit der Schwimmerin bzw. des Schwimmers bescheinigt (§8 der Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes).

§ 8 Sportgesundheit
(1) Jeder Schwimmer, bei Minderjährigen dessen gesetzliche Vertretung, ist für seine Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern,  dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
(3) Die Mitglieder der Nationalmannschaften haben ihre Sportgesundheit gegenüber dem zuständigen Vorsitzenden der Fachsparte durch ein ärztliches Zeugnis der lizenzierten Zentren des DOSB nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis dürfen sie nicht in der Nationalmannschaft trainieren und eingesetzt werden.
(4) Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer abgibt, und gegen einen Veranstalter/Ausrichter, der Meldungen ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das  Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Schwimmer zulässt, ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen

Das Attest hat wie erwähnt eine Gültigkeit von einem Jahr und ist jedes Jahr neu zu bescheinigen. Ohne dieses Attest darf kein Schwimmer an einem Wettkampf teilnehmen.

Die Kosten für dieses Attest müssen vom Schwimmer getragen werden.  Wir sind momentan dabei eine "zentrale" Lösung zu suchen. Bisher sind wir aber immer an den Kosten gescheitert. 

Das Attest oder eine Kopie ist nach Erhalt unverzüglich beim Übungsleiter/Trainer abzugeben. Bei Rückfragen können Sie sich an die Übungsleiter/Trainer oder an die sportliche Leitung wenden.

Sportliche Grüße
Der Vorstand und die Trainer des GSV

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