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  • Tanja Heinz zweifache Deutsche Mastersmeisterin!!!
    Ulrich Ringleb 11.09.2021 14:13
    Großartiger Erfolg! Glückwunsch allen Beteiligten ... :lol:

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Mitgliederinformation zum SEPA – Lastschriftmandat

Gläubiger – ID Nr. des GSV: DE35ZZZ00000127185

Mandatsreferenz Nr. = Mitgliedsnummer

Ab dem 01. Febr. 2014 wird der einheitliche europäische Zahlungsverkehr SEPA (Single European PaymentsArea) den bisherigen deutschen Überweisungsverkehr und die deutschen Lastschriften(Einzugsermächtigungen) ersetzen.

Das bringt für Privatpersonen und Vereine diverse Veränderungen mit sich:

  • Die bisherige Bankleitzahl und die  Kontonummer werden zu einem 22 – stelligen Code ‚
     (IBAN – Nr. = International Bank Account Number) zusammengefasst, dem noch ein Ländercode und eine 2-stellige Prüfziffer vorgeschaltet werden.

Beispiel: DE (Ländercode f. BRD) 11 (zentral vergebene Prüfziffer) 1234 5678 (bisherige BLZ) 0123 4567 89(bisherige Kontonummer 10-stellig, kürzeren Kontonummern werden so viele Nullen vorgeschaltet bis 10 Stellen erreicht sind).

  • Bis Ende 2015 bedarf es dazu noch eines zusätzlichen Buchstaben-Zahlencodes in Form einer 8 oder 11 stelligen BIC - Kennung (Business Identifier Code). Jedes Bankinstitut hat eine solche „internationale Bankleitzahl“ oder „SWIFT“ – Adresse.
  • Alle bisherigen schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen an den Gießener Schwimmverein, werden, sofern das Mitglied nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt dieser Mitteilung (Veröffentlichung auf den Vereinswebseiten Mai 2013 bzw.  Mitgliederversammlung des GSV) schriftlich Widerspruch erhebt, in das SEPA – Lastschriftmandat geändert werden.
  • Sie brauchen uns nicht Ihre IBAN bzw. BIC mitzuteilen.  Die Umstellung erfolgt automatisiert.
  • Künftig ist das Mitglied rechtzeitig (ca. 2 Wochen) vor dem Einzug von Forderungen zu informieren (z. B. auf der Vereinswebseite bzw. den Abteilungswebseiten). Erfolgt der Einzug halbjährlich (z. B. zum 1.1. und 1.7. ) genügt eine generelle einmalige Information (z. B. auf der Beitrittserklärung). Im Verwendungszweck ist die Mandatsref. Nr. aufgeführt. Sie entspricht entweder  der Mitgliedsnummer oder einer Nummer, die von einer Software vergeben wird und dem Mitglied mit der Lastschrift mitgeteilt wird.  Selbstverständlich kann die Mandatsreferenz-Nummer auch individuell bei den jeweiligen Kassenwarten erfragt werden.
  • Mit der Erteilung des SEPA – Lastschriftmandates berechtigt das Mitglied nicht nur den Verein die jeweilige Forderung einzuziehen, sondern er weist gleichzeitig sein Bankinstitut an, die auf sein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
  • Die Rückgabefrist verkürzt sich beim SEPA – Lastschriftmandat auf 8 Wochen ab dem Belastungsdatum. Innerhalb dieser Frist kann die Rückerstattung des Betrages zu den mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen verlangt werden.
  • Die Aufhebung (Kündigung) des Lastschriftmandates muss, wie die Erteilung, immer schriftlich und im Original erfolgen.
  • SEPA – Lastschriftmandate zu Lasten von Sparkonten sind nach wie vor nicht zulässig.

Ihre persönliche IBAN-Nr. und den BIC-Zahlen- u. Nummerncode können Sie Ihren Kontoauszügen entnehmen, außerdem sind sie auf neu ausgegebenen Scheckkarten rückseitig vermerkt.

 

 

 

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