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Hashtag coronaLiebe Vereinsmitglieder,

wir möchten nochmal auf die Forderung der SWG nach einem Schnelltest hinweisen:

ACHTUNG! 

Generell wird die Nutzung nur Personen gestattet , die einen negativen Schnelltest mit Zertifikat nachweisen können, der, gerechnet vom voraussichtlichen Nutzungsende, nicht älter als 24 Stunden sein darf oder Genesene, die dies mit einer Bescheinigung des Landkreises Gießen oder des behandelnden Arztes nachweisen können, oder Geimpfte, die einen Impfpass vorlegen, wobei die finale Impfung mindestens 14 Tage vor dem Nutzungstermin liegen muss.

Die Altersgrenze für den Test liegt bei 8 Jahren (vgl. Homepage Gießener Bäder).

Als Nachwies für den GSV gilt auch, wenn sich die Schüler an dem Tag des Tests durch den Lehrer eine Bescheinigung geben lassen.

Ohne einen Nachweis kann man nicht ins Bad und damit nicht am Training teilnehmen, 

Bitte beachtet auch das beigefügte Schrieben

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